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Channel: Kommentare zu: Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach §11 TierSchG
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Von: Klaus Schaumberger

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Hallo Kira,

je mehr Trainer auch die Sachkunde gemäß §11 TSchG offiziel beim Vetamt nachweisen können desto besser auch für den Verein.
Rein kostentechnisch ist das natürlich auch eine Herausforderung für die es beim Geetzgeber keine praktikable Lösung gibt.

Für den Verein selbst ist es rein formal nicht notwendig das jeder einzelne Trainer einen Nachweis hat.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

LG Klaus


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